Innenbereichssatzung
© Geoportal Vogtlandkreis

Innenbereichssatzung

Die Innenbereichssatzungen sind ein Instrument zur klaren Abgrenzung des sogenannten Innenbereiches nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zum Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Innenbereich ist eine Bebauung grundsätzlich möglich. Der Außenbereich sollte hingegen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Somit helfen die Innenbereichssatzungen die schwierige Situation städtebaulicher Übergangslagen zu klären.

Klarstellungssatzung

Eine Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB) legt fest, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel auszuschließen, ob eine Grundstück dem Innen- oder Außenbereich zuzuordnen ist. Sie stellt somit den Ist-Zustand dar und verschafft Rechtsklarheit. Unnütze Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden.

Entwicklungssatzung (Ortsteilsatzung)

Mit der Entwicklungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 2) kann in einfach gelagerten Fällen eine bebaute bisherige Außenbereichsfläche zur einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil erklärt werden. Vorhaben dort können dann nach den Vorschriften des Innenbereiches beurteilt werden. Eine Bebauung wird grundsätzlich möglich und erleichtert.
Es sind allerdings strenge Anforderungen an den vorhandenen Gebäudebestand gestellt, damit dieser zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil erklärt werden kann. Demnach findet diese Satzung seltener Anwendung.

Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung)

Die Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Vorhaben dort können dann nach den Vorschriften des Innenbereiches beurteilt werden. Eine Bebauung wird grundsätzlich möglich und erleichtert. Die Ergänzungssatzung ist jedoch auf eine maßvolle/untergeordnete Erweiterung begrenzt.

Alle Innenbereichssatzungen können auch miteinander verknüpft werden.

Auf dem Gebiet der Stadt Klingenthal wurden folgenden Innenbereichssatzungen erlassen:
  • Abrundungssatzung „Am Bahngleis“
  • Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Friedensberg“
  • Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Waldhäuser“
  • Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Steinbachstraße / Zum Floßgraben“
  • Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kantor-Weber-Straße / Am Friedensberg“
  • Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“

Alle Innenbereichssatzungen können im Bauamt der Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der > Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Digital vorliegende Innenbereichssatzungen werden in dieser Kategorie publiziert.
 

Andere Beiträge aus der Kategorie "Innenbereichssatzungen"

Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“
 
 

Stadtfest Klingenthal

 

 
Login | Datenschutz | Impressum | Cookie-Einstellungen
 
{* *}